ÖH-Versicherung


Als Studierende/r ist man durch den ÖH-Beitrag von 21,20€ versichert. Wofür genau und was im Schadensfall zu tun ist erfahrt ihr unter: https://www.oeh.ac.at/service/versicherung

Häufig gestellte Fragen:

Alle ÖH-Mitglieder sowie deren minderjährige Kinder sind über die ÖH-Studierendenversicherung bei der Allianz versichert. Als Nachweis deiner ÖH-Mitgliedschaft gilt eine gültige Inskriptionsbestätigung bzw. ein gültiger Studierendenausweis.
Die Versicherungsprämie wird als Teil des ÖH-Beitrages jedes Semester automatisch eingehoben und an die Versicherung weitergeleitet. Bei Zahlung des ÖH-Beitrages ist die Versicherung automatisch dabei.
An dem Tag deiner Erstzulassung zu einem Studium beginnt auch dein Versicherungsschutz und bleibt aufrecht, solange du innerhalb der jeweiligen Fristen die Fortsetzung deines Studiums meldest. Als Faustregel gilt: Du bist versichert, solange dein Studierendenausweis noch gültig ist.
Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. In räumlicher Hinsicht betrifft dies vor allem Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen, aber auch bestimmte studiums-bezogene Ereignisse außerhalb derselben, wie z.B. Exkursionen, Ausflüge, etc. Weiters versichert sind Unfälle und Schäden im Rahmen von Studierendenheimen, USI-Kursen, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika bzw. Famulaturen, die im Zusammenhang mit deinem Studium stehen. Auch freiwillige Famulaturen fallen darunter. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von den oben genannten Gebäuden, Geländen bzw. Tätigkeiten inkludiert. Dies gilt übrigens auch bei Auslandssemestern, schließlich erstreckt sich dein Versicherungsschutz auf die ganze Welt. Achtung: Es besteht die Einschränkung, dass Versicherungsfälle, die nicht in USA, Kanada oder Australien eingetreten sind (d.h. auf der ganzen Erde mit Ausnahme von USA, Kanada oder Australien) und nach us-amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweise geltend gemacht werden, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Mit anderen Worten, Versicherungsfälle, die in USA, Kanada oder Australien eingetreten sind und nach us-amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweise geltend gemacht werden, unter den Versicherungsschutz fallen.
Bei Exkursionen, Famulaturen oder Auslandssemestern ist es immer wieder erforderlich, eine Bestätigung über eine aufrechte Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Die ÖH kann dir eine solche Bestätigung auf Deutsch oder Englisch ausstellen, dazu genügt ein Email an studierendenversicherung@oeh.ac.at mit folgenden Infos: Name, Matrikelnummer bzw. Personenkennzahl (FH), Adresse und Zweck der Bestätigung (z.B. Auslandssemester).
Die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt für Personen- und Sachschäden, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben, 5.000.000€. Die Versicherungssummen in der Unfallversicherung betragen für Dauerinvalidität 57.000€, für Unfalltod 22.500€ und für Unfallkosten 18.500€.
Wenn du im Rahmen eines versicherten Unfalls oder eine akuten Erkrankung mindestens zwei Wochen durchgehend im Krankenhaus bleiben musstest, erhältst du die Hälfte der Studiengebühren des laufenden Semesters von der Versicherung ersetzt. Ab drei Wochen hast du Anspruch auf die Rückerstattung der gesamten Studiengebühren. Voraussetzung ist eine Bestätigung des Krankenhauses.
Jeder Schadenfall wird von der Versicherung prinzipiell einzeln geprüft und nach den Vertragsbedingungen beurteilt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Fehler passieren oder bestimmte Klauseln unterschiedlich interpretiert werden. Die ÖH bietet dir daher die Möglichkeit, im Falle einer – deiner Meinung nach ungerechtfertigten – Ablehnung deines Antrages diesen gemeinsam mit der Allianz noch mal aufzurollen.