UV-Mitglieder


Die Universitätsvertretung (UV) hat die ihr durch das Hochschüler:innenschaftsgesetz übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die UV bestimmt die Richtlinien der Arbeit der bzw. des Vorsitzenden. Mindestens zweimal pro Semester treffen sich die Mandatar:innen zu öffentlichen Sitzungen. In der aktuellen Funktionsperiode (01.07.2021 – 30.06.2023) sind folgende Mandatar:innen in die UV gewählt:

Protokolle der letzten UV-Sitzungen