Gremienarbeit der HVU


Universitätsrat

Der Universitätsrat fungiert als Aufsichtsorgan der Vetmeduni Vienna. Eine weitere wichtige Aufgabe des Universitätsrates ist es den Entwicklungsplan zu genehmigen.
Der/die Vorsitzende der HVU ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied bei den Sitzungen anwesend und gibt Auskunft über Fragen betreffend der Studierenden.

Senat

Der Senat besteht aus einer festgelegten Zahl an Dozent:innen, Professor:innen, allgemeinem Universitätspersonal und Studierenden.
Mit Ausnahme der Studierenden werden alle anderen Mitglieder durch eine direkte Wahl bestimmt. Für die Studierenden zählt das Ergebnis der ÖH-Wahlen. Je nach Wahlausgang, erhält jede Fraktion eine bestimmte Anzahl an Sitzen.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen u.a. die Erlassung der Curricula, womit der Aufbau und die Struktur der Lehre definiert wird.
Derzeit werdet ihr durch 4 Studierenden vertreten:

Curriculumskommission

Die Lehre der Universität orientiert sich an dem jeweiligen Curriculum eines jeden Studiums. Im Laufe der Zeit ändern sich jedoch häufig die äußeren Rahmenbedingungen. Um dem gerecht zu werden, wird das Curriculum ständig angepasst und verbessert. Die letzte große Änderung betrifft die neue Diplomarbeitenrichtlinie. An dieser Richtlinie haben auch Student:innen mitgearbeitet.
Um die Studierenden in die CuKo entsenden zu können wird wie folgt vorgegangen. Die Studienvertretung macht eine öffentliche Ausschreibung und prüft die Vorraussetzungen der Bewerber:innen. Anschließend müssen diese in der Universitätsvertretung bestätigt werden.

In der CuKo Vetmed werdet ihr derzeit durch 3 Studierenden vertreten:


In der CuKo Biomedizin werdet ihr derzeit von Tanja Edelbacher und Hugo Weidinger vertreten.

In der CuKo PW/IMHAI werdet ihr derzeit von Yasmin Marie Gräter und Pauline Saller vertreten.

In der CuKo Vetmed Doktoratsstudium werdet ihr derzeit von Isabella Mayer und Vicky Frisch vertreten.

Habilitationskommission und Berufungskommission

Auch in diesen beiden Kommissionen sind für Studierende Sitze vorgesehen. Für jede Habilitation bzw. Berufung muss eine neue Kommission gebildet werden. Hierfür macht die Studienvertretung eine öffentliche Ausschreibung und prüft die Vorraussetzungen der Bewerber:innen. Anschließend müssen diese in der Universitätsvertretung bestätigt werden.

Arbeitskreis für Gleichberechtigungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichberechtigungsfragen wirkt gegen Diskriminierung durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. In diesem Gremium werdet ihr vertreten von: